Wenn Sie eine eigene Vokabeldatei erarbeitet haben, lohnt sich Ihre Mühe gleich hundert- oder tausendfach, wenn Sie Ihre Datei anderen Anwendern zur Verfügung stellen; durch den Vokabel-Download profitieren Sie umgekehrt von den Vokabeldateien, die andere eingereicht haben.
Egal, wie selten die Sprache oder wie ungewöhnlich das Fachgebiet ist, zu dem Sie Vokabeln eingeben - es gibt immer andere Leute, die sich auch genau dafür interessieren (und umso überraschter und erfreuter sind, wenn sie fündig werden)! Das zeigen auch die DpM-Zahlen (Downloads pro Monat) bei den bisherigen Download-Vokabeldateien: wenn die Yucatec-Datei auch nur von 16 Anwendern im Monat geladen wird, sind das nach einem Jahr immerhin schon knapp 200 Anwender, die von Ihrer Arbeit profitieren!
Zum Thema Copyright: Natürlich dürfen auf dem kostenlosen Download-Angebot von www.vokabeln.de keine copyrightgeschützten Wortschätze angeboten werden, am wenigsten natürlich Wortschätze von Verlagen, die ihre eigenen Vokabeltrainer verkaufen wollen ... Solche Wortschätze dürfen Sie selbst eingeben und nutzen und (nach meiner rechtlichen Kenntnis) auch im privaten Rahmen an Freunde weitergeben - aber hier veröffentlichen können wir sie nicht.
Dennoch ist klar, dass kein Verlag das Copyright auf die Wortgleichung "tree = Baum" haben kann. Wenn Sie also eine Vokabeldatei erstellen und dabei verschiedene Quellen einarbeiten - die Wortliste von X, bearbeitet mit dem Wörterbuch von Y, ergänzt durch die Vokabeln aus dem Unterricht etc., dann kann aus dieser Eigenleistung wiederum ein eigenes Werk entstehen und damit das Recht, es hier zur Verfügung zu stellen (wiederum nach meiner rechtlichen Kenntnis - korrigieren Sie mich, wenn Sie's genauer wissen!)
Ich arbeite seit Jahren sehr viel mit dem Vokabeltrainer VT4, weil ich an Kinder mit Migrationshintergrund gratis Nachhilfe erteile. Dazu erstelle ich zu den einzelnen Schulbüchern (z. B. More) alle Lektionen samt Vokabeln, Lernsätzen und Grammatik zusammen. Soweit keine Vertonung vorhanen ist, vertone ich selbst. Verstösst eine Veröffentlichung gegen die Urhebergrundsätze? Wird auch die Vertonung veröffentlicht? mfg Elisabeth Hauch